• Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet es positiv, dass der bisher unausgegorene Text für eine ePrivacy-Verordnung am vergangenen Freitag keine Mehrheit im EU-Ministerrat gefunden hat.

„Die vorgeschlagenen Regelungen stehen teilweise im Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung und hätten somit für noch mehr Rechtsunsicherheit gesorgt“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Im Ergebnis hätte die Verordnung wettbewerbsverzerrend zugunsten einiger weniger Log-In-Giganten aus den USA gewirkt. Denn diese sind in der Lage, die notwendigen Einwilligungen der Verbraucher zu Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten unkompliziert einzuholen. Die EU-Unternehmen und der Mittelstand wären dabei klar benachteiligt.

Tromp: „Jetzt geht es darum bei einem möglichen weiteren Anlauf für die ePrivacy-Verordnung die richtige Balance zwischen den gleichermaßen berechtigten Interessen von Verbrauchern und Unternehmen zu finden.“ Die neue EU-Kommission sei jetzt gefragt, die richtigen Schlüsse aus dieser Ablehnung und dem nun schon bald drei Jahre lang andauernden Gesetzgebungsprozess zu ziehen.

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