• Der Fahrradtaschenhersteller Ortlieb und Amazon streiten sich vor dem Bundesgerichtshof um Markenrechte. Nun steht das Urteil fest.

Der Markenrechtsstreit zwischen Ortlieb und Amazon hat ein vorläufiges Ende erreicht. Der Online-Versandhändler darf Kunden in der Suchmaschine Google nicht mit bekannten Markennamen auf Konkurrenzangebote locken. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dem mittelfränkischen Outdoor-Ausrüster Ortlieb am Donnerstag in einem Grundsatzurteil recht und verurteilte Amazon endgültig auf Unterlassung.

spiegel.de

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