Händler müssen aktiv werden

  • Im März hatte Amazon angekündigt, das Rückgabefenster für die meisten Produkte, die zwischen dem 15. Februar 2020 und dem 30. April 2020 bei dem Online-Händler oder seinen Händlern bestellt wurden, zu erweitern. Damit reagierte der Konzern auf die außergewöhnliche Situation durch die Coronakrise. Für die genannten Artikel gelte eine Rückgabefrist bis zum 31. Mai 2020.

Zuvor galt die Regelung, dass Produkte, die unter die freiwillige Rückgabegarantie fallen, innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an Amazon zurückgeschickt werden mussten, falls es zu einem Widerruf kam. Die Änderung betraf vor allem Händler, die nicht ausschließlich das FBA-Programm nutzen – sie mussten ihre Rechtstexte anpassen.

Der Zeitraum, der für die erweiterte Rückgabefrist galt, ist inzwischen abgelaufen und wurde von Amazon auch nicht verlängert. So findet nun eine Rückkehr zu den vorher verwendeten Rückgabebedingungen statt. Händler müssen erneut reagieren: Wer zumindest teilweise noch selbst Artikel versendet, muss nun die freiwillige Rückgabegarantie aktualisieren und sie in allen Amazon-Shops unterhalb der Widerrufsbelehrung austauschen.

Händler, die ausschließlich über FBA versenden, müssen nicht aktiv werden: Bei ihnen wird die Widerrufsbelehrung inklusive der freiwilligen Rückgabegarantie im Shop von Amazon ohne weiteres Zutun angezeigt. Weitere Informationen zu der Änderung hält der Händlerbund bereit.

Quelle: onlinehaendler-news.de

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