• Im April 2019 meldeten die deutschen Amtsgerichte 1689 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 2,3 % weniger als im April 2018.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im April 2019 mit 284 Fällen (April 2018: 307) im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen). Unternehmen des Baugewerbes stellten 280 Insolvenzanträge (April 2018: 313). Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 194 (April 2018: 188) und im Gastgewerbe 189 (April 2018: 182) Insolvenzanträge gemeldet.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für April 2019 auf knapp 1,7 Milliarden Euro. Im April 2018 hatten sie bei 1,8 Milliarden Euro gelegen.

Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 7381 übrige Schuldner im April 2019 Insolvenz an (-2,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat). Darunter waren 5478 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie 1538 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Verbraucher- beziehungsweise ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen.