• Verkaufsoffene Sonntage aus Anlass von Märkten oder Festen sind ein heiß umstrittenes Thema. Verdi verteidigt die Sonntagsruhe, City-Gemeinschaften hoffen auf Umsätze. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt seine bisherige Rechtssprechung bekräftigt.

Grundsätze zum verfassungsrechtlich gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz bei Ladenöffnungen bestätigt und präzisiert

Regelungen, mit denen eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen erlaubt wird, müssen das verfassungsrechtlich geforderte Mindestniveau des Sonntagsschutzes wahren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt bekräftigt und seine Rechtsprechung zu Vorschriften konkretisiert, die eine Sonntagsöffnung im öffentlichen Interesse zulassen und bestimmen, dass die Öffnung rechtfertigende Umstände unter bestimmten Voraussetzungen zu vermuten sind.

Pressemitteilung

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