Die Kassenbonpflicht ab 1. Januar 2020 bewegt die Politik seit einigen Wochen und wird auch in den Medien kontrovers aufgegriffen. Der Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels (BVS) und dessen Dachverband HDE haben zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft dem  Bundesfinanzministerium ein gemeinsames Schreiben vorgelegt. Darin wird dargelegt, warum eine Bonausgabepflicht die Unternehmen übermäßig belastet und deshalb entfallen muss.

Bis diese politischen Bemühungen zum Erfolg führen, gibt der BVS folgende Verhaltensempfehlung für Handelsunternehmer:

  1. Ab 1. Januar 2020 muss auf jeden Fall bei jedem Kaufvorgang ein Kassenbon an den Kunden ausgegeben werden.
  2. Kassen müssen über eine elektronische Aufzeichnungsfunktion mit einer Technischen    Sicherheitseinrichtung (TSE) und eine automatische Bonausgabe verfügen. Kassen, die nicht über diese Technische Sicherheitseinrichtung verfügen, dürfen dank eines Nichtbeanstandungserlasses maximal bis zum 30. September 2020 ohne Nachrüstung weiterbetrieben werden.
  3. Ab 1. Januar 2020 dürfen die Hersteller von Kassenbon-Thermopapier dem Einzelhandel kein Papier mehr verkaufen, das Bisphenol A enthält. Einzelhändler sollten sich beim Einkauf ihrer Kassenrollen eine entsprechende Zusicherung des Lieferanten geben lassen.

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