Wegen Beschränkung grenzübergreifender Verkäufe von Merchandising-Artikeln der Marke „Hello Kitty“

  • Die Euroopäische Kommission hat gegen Sanrio eine Geldbuße von 6.2 Mio. Euro verhängt, da das Unternehmen Händler am Verkauf lizenzierter Ware an andere Staaten innerhalb des EWR gehindert hat. Diese Beschränkung betraf „Hello Kitty-“ Produkte oder andere Figuren der Firma Sanrio.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager sagte dazu: „Mit dem … Beschluss wird bestätigt, dass Händler, die lizenzierte Produkte verkaufen, nicht daran gehindert werden können, Produkte in einem anderen Land zu verkaufen. Dies würde zu einer geringeren Auswahl und möglicherweise höheren Preisen für Verbraucher führen und verstößt gegen die EU-Kartellrechtsvorschriften. Verbraucher, die eine „Hello Kitty-“Tasse oder ein Spielzeug der Marke Chococat kaufen, kommen nun in den vollen Genuss einer der wichtigsten Vorteile des Binnenmarkts: der Möglichkeit, in ganz Europa nach den besten Angeboten zu suchen.“

Das Produktangebot an lizensierten Merchandising-Artikeln ist extrem groß (z. B. Tassen, Handtaschen, Bettwäsche, Papier- und Schreibwaren, Spielzeug). Alle Produkte tragen allerdings ein oder mehrere Logos oder Bilder, die durch die Rechte des geistigen Eigentums (IPR) wie Warenmarken oder Urheberrecht geschützt sind. Mittels Lizenzvereinbarung kann eine Partei (der Lizenzgeber) einer anderen Partei (dem Lizenznehmer) gestatten, ein oder mehrere Rechte des geistigen Eigentums (IPR) für ein bestimmtes Produkt zu nutzen. Lizenzgeber gewähren in der Regel nicht ausschließliche Lizenzen, um die Zahl der Merchandising-Artikel auf dem Markt und ihre territoriale Abdeckung zu erhöhen.

Bei der Sanrio Company Ltd. handelt es sich um ein japanisches Unternehmen, das für das Design, die Lizenzvergabe, die Herstellung und den Vertrieb von Hello Kitty-Produkten verantwortlich ist. Hello Kitty ist eine anthropomorphe weibliche Katze, die auch unter dem vollen Namen „Kitty White“ bekannt ist. Ferner vermarket das Unternehmen andere populäre Figuren wie „My Melody“, „Little Twin Stars“, „Keroppi“ und „Chococat“. Über seine Tochtergesellschaft Mister Men Limited hält Sanrio zudem die Rechte des geistigen Eigentums an den „Mr. Men-” und „Little Miss-” Reihen animierter Figuren.

Im Juni 2017, leitete die Kommission eine Antitrust-Untersuchung zu bestimmten Lizenzvergabe- und Vertriebspraktiken von Sanrio ein, um zu prüfen, ob das Unternehmen Händler rechtswidrig am grenzübergreifenden und Online-Verkauf lizenzierter Ware im EU-Binnenmarkt hinderte.

Aus der Untersuchung der Kommission ging hervor, dass die nicht ausschließlichen Lizenzvereinbarungen von Sanrio gegen EU-Wettbewerbsregeln verstießen:

  • So setzte Sanrio eine Reihe direkter Maßnahmen zur Beschränkung des Verkaufs außerhalb des Vertragsgebiets durch Lizenznehmer durch, z. B. Klauseln, die derartige Verkäufe ausdrücklich untersagten, Verpflichtungen zur Weiterleitung von Bestellungen außerhalb des Vertragsgebiets an Sanrio und Beschränkungen in Bezug auf die auf den Merchandising-Artikeln verwendeten Sprachen.
  • Ferner führte Sanrio eine Reihe von Maßnahmen ein, mit denen indirekt die Einhaltung von Beschränkungen außerhalb des Vertragsgebiets sichergestellt werden sollten. Zu diesen Maßnahmen zählten Audits und die Nichtverlängerung von Verträgen, wenn Lizenznehmer die Beschränkungen außerhalb des Vertragsgebiets nicht eingehalten hatten.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass Sanrios illegale Praktiken, die seit rund 11 Jahren bestanden (vom 1. Januar 2008 bis zum 21. Dezember 2018) den Binnenmarkt abschotteten und – letztendlich zum Nachteil Europäischer Verbraucher – Lizenznehmer in Euroopa daran hinderten, Produkte grenzübergreifend zu vertreiben.

Zusammenarbeit mit Sanrio

Sanrio kooperierte mit der Kommission über seine rechtliche Verpflichtung hinaus, insbesondere in Bezug auf die Übermittlung von Informationen an die Kommission, anhand deren sie die Dauer der Vertragsverletzung feststellen konnte. Das Unternehmen brachte auch Beweismittel mit erheblichem Mehrwert bei und erkannte die Fakten und Verstöße gegen die EU-Wettbewerbsregeln ausdrücklich an.

Deshalb gewährte die Kommission Sanrio für seine Zusammenarbeit eine Minderung von 40 % der Geldbuße.

Geldbußen

Die Geldbuße wurde nach den von der Kommission erlassenen Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 festgesetzt. Bei der Höhe der Geldbuße trug die Kommission insbesondere dem Wert der Umsätze im Zusammenhang mit dem Verstoß, der Schwere des Verstoßes und seiner Dauer sowie der Tatsache Rechnung, dass Sanrio mit der Kommission bei der Untersuchung zusammengearbeitet hat. Die von der Kommission gegen Sanrio verhängte Geldbuße beläuft sich auf 6 222 000 Euro.