• Nach zwei Jahren der Verhandlung: Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs hat den Bundestag passiert. Umfassende Änderungen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sollen dem Geschäftsmodell der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ein Ende bereiten. Der Händlerbund sieht das Ziel als verfehlt und warnt vor drastischen Spätfolgen durch die Verharmlosung von Abmahnungen.

Gute Absichten gegen Abmahnmissbrauch

Der Händlerbund begrüßt, dass der weit verbreitete Abmahnmissbrauch in der Politik angekommen ist. Auch mit der lange geforderten Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes hatte der Händlerbund Erfolg. Andreas Arlt, CEO des Händlerbundes sagt: „Abmahnungen, die wegen kleiner Fehler auf der Homepage ausgesprochen werden, gehören zu den größten Sorgen jedes Online-Händlers. Die Gesetzänderung ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Wir befürchten weiterhin Massenabmahnungen und hohe Geldstrafen gegen Online-Händler.” Das Gesetz geht nach Auffassung des Händlerbundes, der 80.000 Onlinepräsenzen vertritt, am Ziel vorbei.

Interessen- oder Verbraucherverbände sprechen den Großteil der Abmahnungen aus und werden im neuen Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Ein branchenbekannter Verband, dem bereits mehrmals der Rechtsmissbrauch per Gerichtsentscheid bescheinigt wurde, muss künftig lediglich eine kleine Hürden nehmen, um weiter massenhaft abzumahnen. Die Voraussetzungen sind mindestens 75 Mitglieder und die Gründung vor mehr als einem Jahr.

Effektive Mittel und Konkretisierung vermisst

Bei Verstößen gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten, sowie gegen die Datenschutzgrundverordnung dürfen bei dem Abgemahnten zunächst keine Aufwendungen mehr geltend gemacht werden. Während ein spezieller Teil von Abmahnungen zunächst keine Kosten zu verursachen scheint, bleiben die Konsequenzen für unwissentliche Verstöße drastisch. Sorglos zugestimmten Unterlassungserklärungen, die betroffene Händler häufig unterzeichnen sollen, ziehen oft Schadenerstatzansprüche im vier- oder fünfstelligen Euro-Bereich nach sich. Eine anwaltliche Prüfung ist deshalb dringend erforderlich und für den betroffenen Unternehmer existenziell.

Zudem bleibe im Gesetz unklar, was Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten sind. Das Gesetz lasse offen, wo die Grenze zwischen Bagatellen und schweren Verstößen gezogen wird. „Es bleibt abzuwarten wie die Gerichte im Einzelfall urteilen. Abmahnende Marktteilnehmer werden argumentieren, dass sie für den geltend gemachten Verstoß dennoch Anwaltskosten verlangen dürfen. Bis Gerichte Rechtsklarheit schaffen, ist es also noch ein langer Weg”, sagt Andreas Arlt, CEO beim Händlerbund.

Am Ende werden diejenigen das Nachsehen haben, die den Weg zum Anwalt oder zum Gericht aus Kostengründen scheuen. Immerhin erschwere die durch den Händlerbund lang erkämpfte Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes den Massenabmahnern das Geschäft.

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