Im Handel warten morgen mit dem Black Friday Aktionen und Rabatte auf Käufer. Für Händler aber kann es bekanntermaßen ein teurer Tag werden – Black Friday ist eine eingetragene Marke und darf etwa im Werbegeschäft nur genutzt werden, wenn eine entsprechende Lizenz vorliegt. Hat man diese nicht, droht eine Abmahnung durch den Inhaber der Schutzrechte.

Gegen diese Situation gibt es schon länger Protest und auch rechtlich wurde der Markenschutz wiederholt angegriffen – zuletzt vor dem Bundespatentgericht. Das Portal Black-Friday.de, das auch an diesem Verfahren beteiligt war, ist nun einen weiteren Schritt gegangen und hat eine Löschungsklage beim Landgericht Berlin eingereicht.

onlinehaendler-news.de

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