Marokko hat neue Importanforderungen für eine Reihe von Konsumgütern, einschließlich Spielzeug, angekündigt. Spielzeugimporteure müssen Konformitätsbescheinigungen vorlegen, die von einem durch die marokkanischen Behörden zugelassenen Prüfinstitut ausgestellt sind.

Von Importeuren, die in den Ursprungsländern prüfen lassen, werden nur Zertifikate der folgenden Prüfinstitute anerkannt: APPLUS FOMENTO, BUREAU VERITAS oder TÜV RHEINLAND.

Die neuen Anforderungen gelten für Sendungen ab dem 1. Februar 2020 mit einer Übergangsfrist bis zum 19. April 2020. Nach den vorliegenden Informationen kann während dieser Übergangszeit das Prüfinstitut noch frei gewählt werden. Ab dem 19. April 2020 werden nur noch Waren abgefertigt, deren Konformitätsbescheinigungen von einem der drei oben genannten Institute ausgestellt wurden.

Der europäische Spielwarenverband TIE hat dazu Bedenken gegenüber der Europäischen Kommission geäußert, die derzeit mögliche Maßnahmen analysiert.

Weitere Informationen auf der Website des Ministeriums für Industrie und Handel (in Französisch) und in dessen Mitteilung an die WTO.

Quelle: Deutscher Verband der Spielwarenindustrie (DVSI)

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