Mit Richtlinie 2019/1929 der Europäischen Kommission wurden jetzt die neuen Grenzwerte für Formaldehyd veröffentlicht. Somit erweitert sich Anlage C der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG um einen weiteren chemischen Stoff, für den ein spezifischer Grenzwert in Spielzeug gilt, das zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist, beziehungsweise in anderem Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden:

Grenzwert für Formaldehyd (CAS-Nummer 50-00-0)    

  • 1,5 mg/l (Migrationsgrenzwert) in polymeren Materialien für Spielzeug
  • 0,1 ml/m3 (Emissionsgrenzwert) in Materialien aus Kunstharzpressholz für Spielzeug
  • 30 mg/kg (Gehaltsgrenzwert) in Textilmaterialien für Spielzeug
  • 30 mg/kg (Gehaltsgrenzwert) in Ledermaterialien für Spielzeug
  • 30 mg/kg (Gehaltsgrenzwert) in Papiermaterialien für Spielzeug
  • 10 mg/kg (Gehaltsgrenzwert) in wasserbasierten Materialien für Spielzeug

Die neuen Grenzwerte sind ab dem 21. Mai 2021 anzuwenden.

Quelle: Deutscher Verband der Spielwarenindustrie (DVSI)

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