Am 12. Juni trat die Plattform-to-Business-Verordnung in Kraft, mit der die EU Händler und Dienstleister vor mächtigen Handelsplattformen schützen will. Die Verordnung schreibt unter anderem vor, dass die Plattformbetreiber ihren Ranking-Algorithmus offen legen müssen.

Außerdem muss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) transparent gemacht werden, aus welchen Gründen Händlerkonten gesperrt werden können. Ein internes leicht zugängliches und kostenloses Beschwerdemanagement soll zudem sicherstellen, dass Streitigkeiten, etwa hinsichtlich der Platzierung von Produkten oder Sperren von Angeboten, einfacher und schneller beigelegt werden können.

rnd.de

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