Länder entscheiden künftig über Messedurchführung auf der Basis von Hygiene- und Abstandsregeln

  • Künftig sollen die Bundesländer darüber entscheiden, ab wann die Durchführung von Messen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln erlaubt ist. Gleichzeitig werden Messen nicht mehr als Teil der Kategorie Großveranstaltungen betrachtet. Das ist Ergebnis der Vereinbarungen von Bundesregierung und Bundesländern am 6. Mai 2020.

Dazu der Geschäftsführer des AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft, Jörn Holtmeier: „Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Neustart der Messewirtschaft, denn Messen werden als Innovations- und Kooperationsplattformen für die Erholung der deutschen Wirtschaft kurz- und mittelfristig wichtige Impulse geben.“ Die deutschen Messeveranstalter und auch der AUMA stehen den zuständigen Behörden mit ihrer Expertise und Erfahrung in der Durchführung von Messen beratend zur Verfügung. Der AUMA hat bereits Vorschläge dazu ausgearbeitet, die auch hohe Anforderungen für Hygiene- und Abstandsregeln bei der Durchführung von Messen erfüllen.
 
Ein wichtiges Signal für die Messen sei, so Jörn Holtmeier, auch die von den Ländern geplante schrittweise Öffnung der Hotel- und Gastronomiebetriebe. Entscheidend für den Erfolg von Messen im 2. Halbjahr sei dann auch die Öffnung der Grenzen und die Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Geschäftsreiseverkehrs.

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