Der Online-Gigant konnte sich bisher als „Dienstleister“ der Verantwortung entziehen

  • Der Onlinehändler Amazon, der während des Höhepunkts der Pandemie seinen Umsatz mit Drittanbietern um 53% steigern konnte, muss nach einem US-Gerichtsurteil jetzt für fehlerhafte und unsichere Produkte und die Verletzungen, die sie verursachen, haften.

Das Urteil folgte einer Anzeige von Angela Bolger, die über den Marktplatz des Online-Händlers einen Laptop-Akku gekauft hatte und anschließend Verbrennungen dritten Grades erlitt, als dieser in Brand geriet.

Vor dem Urteil wurde Amazon rechtlich als „Dienstleister“ angesehen. Das ermöglichte dem Unternehmen, die Verantwortung auf die Drittanbieter zu schieben, die den Marktplatz nutzen. Das Gericht entschied jedoch, dass Amazon für die verkauften Produkte zur Rechenschaft gezogen werden muss, da Amazon jeden Schritt des Einzelhandelsprozess überblicke.

Spielzeuglieferanten und -händler waren lange frustriert über die offensichtliche Zurückhaltung von Amazon, den Verkauf von gefährlichen oder gefälschten Spielzeugen, Spielen und Kinderprodukten, die über den Drittmarkt verkauft werden, zu verhindern. Der europäische Dachverband Toy Industries of Europe (TIE) hatte immer wieder eine strengere Gesetzgebung gefordert, die E-Commerce-Akteure wie Amazon zum Handeln zwingt. Dieses Urteil dürfte für viele in der Spielwarenbranche eine sehr willkommene Nachricht sein.

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