• Die USK.online hat die Anerkennung der Jugendschutzsysteme der Nintendo Switch und des Nintendo Account-Systems im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) für weitere 3 Jahre verlängert.

Die Altersbeschränkungen (Parental Controls) der Nintendo Switch sind ein System, mit welchem Eltern und Erziehungsberechtigte Einstellungen vornehmen können, um den Zugang zu Inhalten wie Spielen, Käufen, Online-Content oder Apps auf der Konsole zu steuern. Hierzu zählen zwei Systeme, welche ineinander greifen: die Jugendschutzeinstellungen der Spielkonsole und das verbundene Nintendo Account-System.

Bereits 2018 wurden das Jugendschutzsystem der Nintendo Switch und das Nintendo Account-System von den Prüfgremien der USK.online geprüft und als geeignetes Jugendschutzprogramm für ein geschlossenes System beurteilt. Nintendo legte die Systeme nun mit diversen Änderungen und Erweiterungen zur Verlängerung der Anerkennung erneut vor.

Unter anderem können Eltern inzwischen genauer einstellen, welche Spiele ihre Kinder spielen dürfen, und auch der Zugang zu Virtual-Reality-Spielen ist eigenständig steuerbar. Gleichzeitig wurden die Altersbeschränkungen auf Online-Inhalte wie News-Artikel, aber auch auf mit der Konsole selbst aufgenommene Videoaufnahmen ausgeweitet. Auch das Anzeigen von Freundesvorschlägen und die Verknüpfung von Social-Media-Accounts wurden altersgerecht implementiert, und die maximale Kopfhörerlautstärke lässt sich nun in den Jugendschutzeinstellungen regulieren.

Das Prüfgremium von USK.online sah die Anforderungen gemäß JMStV weiterhin als erfüllt an und erteilte daraufhin die verlängerte Anerkennung. Auch die Kommission für Jugendmedienschutz hat bei der Eignungsbeurteilung die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums der USK.online nicht als überschritten angesehen, wonach die Verlängerung der Anerkennung nun rechtsgültig ist.

„Am Beispiel von Nintendo zeigt sich, wie zeitgemäßer Jugendschutz im Online-Bereich funktionieren kann. Eine Anerkennung durch eine Selbstkontrolle wie die USK verhilft Anbietern schnell und unkompliziert den Anforderungen des deutschen Jugendmedienschutzes gerecht zu werden.“ so Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK.

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