VW nimmt Klage auf generelles Verbot für den Nachbau von beliebigen VW-Kraftfahrzeugen zurück

Der Experte des Deutschen Verbandes der Spielwarenindustrie (DVSI), Rechtsanwalt Mario Krogmann, hat am 12. Februar 2020 den Verhandlungstermin vor dem Landgericht Düsseldorf für die BB Services GmbH (Beklagte) und den DVSI e.V. (Nebenintervenient) wahrgenommen. Die dortige Klage von VW zielte darauf ab, den Nachbau von beliebigen VW-Kraftfahrzeugen generell zu verbieten. Es ging VW erklärtermaßen darum, die Opel-Blitz-II-Rechtsprechung des BGH prinzipiell anzugreifen.

Damit ist VW vorläufig gescheitert. Das Landgericht Düsseldorf hat zu Beginn der Verhandlung deutlich gemacht, dass es die Klage wegen ihrer Pauschalität für unbestimmt und damit schon für unzulässig hält. Aber auch in der Sache hat sich das Gericht deutlich positioniert, und zwar dahingehend, dass es keinen Anlass sieht, an der Opel-Blitz-II-Rechtsprechung „zu rütteln“.

VW hat daraufhin die Klage noch vor Antragstellung zurückgenommen, wobei sich VW dabei darauf bezog, dass sich das LG Düsseldorf auch schon gar nicht für örtlich zuständig hielt. Dies deutet darauf hin, dass VW sich die Möglichkeiten einer neuen Klage offen halten möchte.

Allerdings haben die zahlreichen anwesenden Pressevertreter die umfassenden Ausführungen des Gerichts dokumentiert, so dass zumindest die Gefahr einer einseitigen Darstellung von VW nicht besteht.

beck.de

Quelle: Deutscher Verband der Spielwarenindustrie

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